Ein BAFA-Berater ist ein vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) akkreditierter Unternehmensberater, der im Rahmen des Förderprogramms „Förderung unternehmerischen Know-hows“ tätig sein darf. Voraussetzung für die Zulassung sind unter anderem Zuverlässigkeit, fundierte Berufserfahrung, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts und ein nachgewiesenes Qualitätsmanagement.
Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Ihre Aufgaben umfassen unter anderem:
Die BAFA fördert Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Förderfähig sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Solo-Selbstständige. Bei Erfüllung der Kriterien übernimmt das BAFA bis zu 50 % der Beratungskosten. Die Durchführung muss durch einen offiziell gelisteten BAFA-Berater erfolgen.
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die gemäß EU-KMU-Definition: